AGB

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Die Quickticket GmbH, mit Sitz Körösistraße 61g/2, 8010 Graz, eingetragen im Firmenbuch unter der

Nummer FN 563040 A, erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der zuvor angeführte Sitz der

Quickticket GmbH.

1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Quickticket GmbH

und dem Kunden, selbst, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Unter den Begriff Kunden fallen

all jene natürliche oder juristische Person, die die Dienstleistungen der Quickticket GmbH für die Zwecke ihrer

beruflichen Tätigkeit abonniert haben.

1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen,

sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Quickticket

GmbH schriftlich bestätigt werden.

1.4 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im

Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Quickticket

GmbH ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Quickticket GmbH bedarf es

nicht.

1.5 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den

geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die

konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese

Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies

die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

1.7 Die Angebote der Quickticket GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

2. Leistungen von Quickticket

2.1 Die Quickticket GmbH bietet die gleichnamige, online zugängliche Softwarelösung Quickticket an, die es dem

Kunden ermöglicht, seine Wartelisten und Terminkalender zu verwalten. Des Weiteren ermöglicht diese

Softwarelösung, dass Dritte Tickets online ziehen oder Termine vereinbaren können.

2.2. Die Quickticket GmbH stellt dafür die notwendigen Mittel für das reibungslose Funktionieren der Software

zur Verfügung und ergreift die notwendigen Maßnahmen, um die Kontinuität und Qualität zu gewährleisten. Das

Leistungsangebot der Quickticket GmbH beschränkt sich auf die Inbetriebnahme, Bereitstellung und das Hosting

der Softwarelösung.

2.3 Die Softwarelösung wird im Abonnement angeboten, das bedeutet, dass der Kunde nach Ablauf der

Testphase eine regelmäßige Gebühr zu entrichten hat, um das Nutzungsrecht aufrechtzuerhalten.

2.4 Eine Nutzung der Software, nach Ablauf der Testphase und ohne Bezahlung der monatlichen Gebühr, ist

ohne Zustimmung der Quickticket GmbH dem potenziellen Kunden nicht gestattet.

2.5 Die vom Kunden gekaufte Softwarelösung umfasst für einen begrenzten Zeitraum standardgemäße

Sicherheits- und Funktionsupdates.

2.6 Erweiterter Support oder diverse Wartungstätigkeiten können zusätzlich vom Kunden bei der Quickticket

GmbH gebucht werden.

3. Vertragsdauer

3.1 Der Vertrag zwischen der Quickticket GmbH und dem Kunden beginnt mit der Registrierung unter

quickticket.io. Danach wird dem Kunden eine 2-wöchige Testphase zur Verfügung gestellt, in der der Kunde von

einer weiteren Zusammenarbeit mit der Quickticket GmbH absehen kann. Quickticket GmbH | Körösistraße 61g/2 | AT-8010 Graz Seite 1/2

AGB

3.2 Nach weiterbestehender Nutzung der Software gilt der Vertrag für eine unbestimmte Dauer, zumindest

jedoch der Mindestvertragslaufzeit von 4 Monaten unter der festgelegten monatlichen Gebühr.

3.3 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird die Bestellung stillschweigend auf unbestimmte Zeit verlängert,

sofern sie nicht von einer der Parteien gekündigt wird.

4. Gebühren, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die zu entrichtende Gebühr durch den Kunden richtet sich nach seiner individuellen Organisationsstruktur

(Anzahl Wartelisten, Terminkalender, Ärzte oder Patienten).

4.2 Der Quickticket GmbH steht es frei, die Preise für die Softwarelösung zu ändern. Die Änderungen der

Gebühren gelten für alle Verträge, insbesondere für solche, die noch nicht abgeschlossen sind. Die Quickticket

GmbH informiert den Bestandskunden vorab mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten der neuen

Preise.

4.3 Lehnt der Kunde die Erhöhung der Gebühren für die Dienstleistungen ab, so kann er den Vertrag gekündigt

werden.

5. Abrechnung der Dienstleistung

5.1 Die Quickticket GmbH sendet dem Kunden eine Dauerrechnung per E-Mail. Der Kunde kann eine Rechnung

in Papierform anfordern, wobei ihm die angemessenen Kosten dafür in Rechnung gestellt werden.

5.2 Die vom Kunden zu zahlenden Gebühren werden dem Kunden monatlich in Rechnung gestellt. Die

Abrechnung erfolgt nach Abschluss der 2-wöchigen Testphase.

5.3 Im Falle einer Streitigkeit über die vom Kunden geschuldeten Beträge, können diese weiterhin von der

Quickticket GmbH eingefordert werden.

5.4 Der Kunde hat ab dem Ausstellungsdatum der Dauerrechnung einen Monat Zeit, um die Rechnung per

Einschreiben mit Empfangsbestätigung anzufechten. Nach Ablauf dieser Frist gilt diese Rechnung als endgültig

vom Kunden akzeptiert.

5.5 Die monatliche Gebühr ist in Euro per Lastschrift vom Bankkonto des Kunden, andernfalls per Überweisung,

spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, zahlbar.

5.6 Eine vorzeitige Zahlung von Rechnungen berechtigt nicht zu einem Skontoabzug.

5.7 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so werden die gesetzlichen Verzugszinsen sowie eine Pauschale in Höhe

von 40,- € fällig.

6. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

6.1 Die Quickticket GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der

Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen

und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

6.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im

Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Quickticket GmbH wird diesen

Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Die Quickticket GmbH, mit Sitz Körösistraße 61g/2, 8010 Graz, eingetragen im Firmenbuch unter der Nummer FN 563040 A, erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der zuvor angeführte Sitz der Quickticket GmbH.

1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Quickticket GmbH und dem Kunden, selbst, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Unter den Begriff Kunden fallen all jene natürliche oder juristische Person, die die Dienstleistungen der Quickticket GmbH für die Zwecke ihrer beruflichen Tätigkeit abonniert haben.

1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen, sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Quickticket GmbH schriftlich bestätigt werden.

1.4 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Quickticket GmbH ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Quickticket GmbH bedarf es nicht.

1.5 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

1.7 Die Angebote der Quickticket GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

2. Leistungen von Quickticket

2.1 Die Quickticket GmbH bietet die gleichnamige, online zugängliche Softwarelösung Quickticket an, die es dem Kunden ermöglicht, seine Wartelisten und Terminkalender zu verwalten. Des Weiteren ermöglicht diese Softwarelösung, dass Dritte Tickets online ziehen oder Termine vereinbaren können.

2.2. Die Quickticket GmbH stellt dafür die notwendigen Mittel für das reibungslose Funktionieren der Software zur Verfügung und ergreift die notwendigen Maßnahmen, um die Kontinuität und Qualität zu gewährleisten. Das Leistungsangebot der Quickticket GmbH beschränkt sich auf die Inbetriebnahme, Bereitstellung und das Hosting der Softwarelösung.

2.3 Die Softwarelösung wird im Abonnement angeboten, das bedeutet, dass der Kunde nach Ablauf der Testphase eine regelmäßige Gebühr zu entrichten hat, um das Nutzungsrecht aufrechtzuerhalten.

2.4 Eine Nutzung der Software, nach Ablauf der Testphase und ohne Bezahlung der monatlichen Gebühr, ist ohne Zustimmung der Quickticket GmbH dem potenziellen Kunden nicht gestattet.

2.5 Die vom Kunden gekaufte Softwarelösung umfasst für einen begrenzten Zeitraum standardgemäße Sicherheits- und Funktionsupdates.

2.6 Erweiterter Support oder diverse Wartungstätigkeiten können zusätzlich vom Kunden bei der Quickticket GmbH gebucht werden.

3. Vertragsdauer

3.1 Der Vertrag zwischen der Quickticket GmbH und dem Kunden beginnt mit der Registrierung unter quickticket.io. Danach wird dem Kunden eine 2-wöchige Testphase zur Verfügung gestellt, in der der Kunde von einer weiteren Zusammenarbeit mit der Quickticket GmbH absehen kann. Quickticket GmbH | Körösistraße 61g/2 | AT-8010 Graz Seite 1/2 AGB

3.2 Nach weiterbestehender Nutzung der Software gilt der Vertrag für eine unbestimmte Dauer, zumindest jedoch der Mindestvertragslaufzeit von 4 Monaten unter der festgelegten monatlichen Gebühr.

3.3 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird die Bestellung stillschweigend auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern sie nicht von einer der Parteien gekündigt wird.

4. Gebühren, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die zu entrichtende Gebühr durch den Kunden richtet sich nach seiner individuellen Organisationsstruktur (Anzahl Wartelisten, Terminkalender, Ärzte oder Patienten).

4.2 Der Quickticket GmbH steht es frei, die Preise für die Softwarelösung zu ändern. Die Änderungen der Gebühren gelten für alle Verträge, insbesondere für solche, die noch nicht abgeschlossen sind. Die Quickticket GmbH informiert den Bestandskunden vorab mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten der neuen Preise.

4.3 Lehnt der Kunde die Erhöhung der Gebühren für die Dienstleistungen ab, so kann er den Vertrag gekündigt werden.

5. Abrechnung der Dienstleistung

5.1 Die Quickticket GmbH sendet dem Kunden eine Dauerrechnung per E-Mail. Der Kunde kann eine Rechnung in Papierform anfordern, wobei ihm die angemessenen Kosten dafür in Rechnung gestellt werden.

5.2 Die vom Kunden zu zahlenden Gebühren werden dem Kunden monatlich in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der 2-wöchigen Testphase.

5.3 Im Falle einer Streitigkeit über die vom Kunden geschuldeten Beträge, können diese weiterhin von der Quickticket GmbH eingefordert werden.

5.4 Der Kunde hat ab dem Ausstellungsdatum der Dauerrechnung einen Monat Zeit, um die Rechnung per Einschreiben mit Empfangsbestätigung anzufechten. Nach Ablauf dieser Frist gilt diese Rechnung als endgültig vom Kunden akzeptiert.

5.5 Die monatliche Gebühr ist in Euro per Lastschrift vom Bankkonto des Kunden, andernfalls per Überweisung, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, zahlbar.

5.6 Eine vorzeitige Zahlung von Rechnungen berechtigt nicht zu einem Skontoabzug.

5.7 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so werden die gesetzlichen Verzugszinsen sowie eine Pauschale in Höhe von 40,- € fällig.

6. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

6.1 Die Quickticket GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

6.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Quickticket GmbH wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.