AGB
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Die Quickticket GmbH, mit Sitz Körösistraße 61g/2, 8010 Graz, eingetragen im Firmenbuch unter der
Nummer FN 563040 A, erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der zuvor angeführte Sitz der
Quickticket GmbH.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Quickticket GmbH
und dem Kunden, selbst, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Unter den Begriff Kunden fallen
all jene natürliche oder juristische Person, die die Dienstleistungen der Quickticket GmbH für die Zwecke ihrer
beruflichen Tätigkeit abonniert haben.
1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen,
sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Quickticket
GmbH schriftlich bestätigt werden.
1.4 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im
Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Quickticket
GmbH ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Quickticket GmbH bedarf es
nicht.
1.5 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den
geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die
konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese
Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
1.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies
die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
1.7 Die Angebote der Quickticket GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
2. Leistungen von Quickticket
2.1 Die Quickticket GmbH bietet die gleichnamige, online zugängliche Softwarelösung Quickticket an, die es dem
Kunden ermöglicht, seine Wartelisten und Terminkalender zu verwalten. Des Weiteren ermöglicht diese
Softwarelösung, dass Dritte Tickets online ziehen oder Termine vereinbaren können.
2.2. Die Quickticket GmbH stellt dafür die notwendigen Mittel für das reibungslose Funktionieren der Software
zur Verfügung und ergreift die notwendigen Maßnahmen, um die Kontinuität und Qualität zu gewährleisten. Das
Leistungsangebot der Quickticket GmbH beschränkt sich auf die Inbetriebnahme, Bereitstellung und das Hosting
der Softwarelösung.
2.3 Die Softwarelösung wird im Abonnement angeboten, das bedeutet, dass der Kunde nach Ablauf der
Testphase eine regelmäßige Gebühr zu entrichten hat, um das Nutzungsrecht aufrechtzuerhalten.
2.4 Eine Nutzung der Software, nach Ablauf der Testphase und ohne Bezahlung der monatlichen Gebühr, ist
ohne Zustimmung der Quickticket GmbH dem potenziellen Kunden nicht gestattet.
2.5 Die vom Kunden gekaufte Softwarelösung umfasst für einen begrenzten Zeitraum standardgemäße
Sicherheits- und Funktionsupdates.
2.6 Erweiterter Support oder diverse Wartungstätigkeiten können zusätzlich vom Kunden bei der Quickticket
GmbH gebucht werden.
3. Vertragsdauer
3.1 Der Vertrag zwischen der Quickticket GmbH und dem Kunden beginnt mit der Registrierung unter
quickticket.io. Danach wird dem Kunden eine 2-wöchige Testphase zur Verfügung gestellt, in der der Kunde von
einer weiteren Zusammenarbeit mit der Quickticket GmbH absehen kann. Quickticket GmbH | Körösistraße 61g/2 | AT-8010 Graz Seite 1/2
AGB
3.2 Nach weiterbestehender Nutzung der Software gilt der Vertrag für eine unbestimmte Dauer, zumindest
jedoch der Mindestvertragslaufzeit von 4 Monaten unter der festgelegten monatlichen Gebühr.
3.3 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird die Bestellung stillschweigend auf unbestimmte Zeit verlängert,
sofern sie nicht von einer der Parteien gekündigt wird.
4. Gebühren, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die zu entrichtende Gebühr durch den Kunden richtet sich nach seiner individuellen Organisationsstruktur
(Anzahl Wartelisten, Terminkalender, Ärzte oder Patienten).
4.2 Der Quickticket GmbH steht es frei, die Preise für die Softwarelösung zu ändern. Die Änderungen der
Gebühren gelten für alle Verträge, insbesondere für solche, die noch nicht abgeschlossen sind. Die Quickticket
GmbH informiert den Bestandskunden vorab mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten der neuen
Preise.
4.3 Lehnt der Kunde die Erhöhung der Gebühren für die Dienstleistungen ab, so kann er den Vertrag gekündigt
werden.
5. Abrechnung der Dienstleistung
5.1 Die Quickticket GmbH sendet dem Kunden eine Dauerrechnung per E-Mail. Der Kunde kann eine Rechnung
in Papierform anfordern, wobei ihm die angemessenen Kosten dafür in Rechnung gestellt werden.
5.2 Die vom Kunden zu zahlenden Gebühren werden dem Kunden monatlich in Rechnung gestellt. Die
Abrechnung erfolgt nach Abschluss der 2-wöchigen Testphase.
5.3 Im Falle einer Streitigkeit über die vom Kunden geschuldeten Beträge, können diese weiterhin von der
Quickticket GmbH eingefordert werden.
5.4 Der Kunde hat ab dem Ausstellungsdatum der Dauerrechnung einen Monat Zeit, um die Rechnung per
Einschreiben mit Empfangsbestätigung anzufechten. Nach Ablauf dieser Frist gilt diese Rechnung als endgültig
vom Kunden akzeptiert.
5.5 Die monatliche Gebühr ist in Euro per Lastschrift vom Bankkonto des Kunden, andernfalls per Überweisung,
spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, zahlbar.
5.6 Eine vorzeitige Zahlung von Rechnungen berechtigt nicht zu einem Skontoabzug.
5.7 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so werden die gesetzlichen Verzugszinsen sowie eine Pauschale in Höhe
von 40,- € fällig.
6. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
6.1 Die Quickticket GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der
Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen
und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
6.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im
Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Quickticket GmbH wird diesen
Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Die Quickticket GmbH, mit Sitz Körösistraße 61g/2, 8010 Graz, eingetragen im Firmenbuch unter der Nummer FN 563040 A, erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der zuvor angeführte Sitz der Quickticket GmbH.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Quickticket GmbH und dem Kunden, selbst, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Unter den Begriff Kunden fallen all jene natürliche oder juristische Person, die die Dienstleistungen der Quickticket GmbH für die Zwecke ihrer beruflichen Tätigkeit abonniert haben.
1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen, sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Quickticket GmbH schriftlich bestätigt werden.
1.4 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Quickticket GmbH ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Quickticket GmbH bedarf es nicht.
1.5 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
1.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
1.7 Die Angebote der Quickticket GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
2. Leistungen von Quickticket
2.1 Die Quickticket GmbH bietet die gleichnamige, online zugängliche Softwarelösung Quickticket an, die es dem Kunden ermöglicht, seine Wartelisten und Terminkalender zu verwalten. Des Weiteren ermöglicht diese Softwarelösung, dass Dritte Tickets online ziehen oder Termine vereinbaren können.
2.2. Die Quickticket GmbH stellt dafür die notwendigen Mittel für das reibungslose Funktionieren der Software zur Verfügung und ergreift die notwendigen Maßnahmen, um die Kontinuität und Qualität zu gewährleisten. Das Leistungsangebot der Quickticket GmbH beschränkt sich auf die Inbetriebnahme, Bereitstellung und das Hosting der Softwarelösung.
2.3 Die Softwarelösung wird im Abonnement angeboten, das bedeutet, dass der Kunde nach Ablauf der Testphase eine regelmäßige Gebühr zu entrichten hat, um das Nutzungsrecht aufrechtzuerhalten.
2.4 Eine Nutzung der Software, nach Ablauf der Testphase und ohne Bezahlung der monatlichen Gebühr, ist ohne Zustimmung der Quickticket GmbH dem potenziellen Kunden nicht gestattet.
2.5 Die vom Kunden gekaufte Softwarelösung umfasst für einen begrenzten Zeitraum standardgemäße Sicherheits- und Funktionsupdates.
2.6 Erweiterter Support oder diverse Wartungstätigkeiten können zusätzlich vom Kunden bei der Quickticket GmbH gebucht werden.
3. Vertragsdauer
3.1 Der Vertrag zwischen der Quickticket GmbH und dem Kunden beginnt mit der Registrierung unter quickticket.io. Danach wird dem Kunden eine 2-wöchige Testphase zur Verfügung gestellt, in der der Kunde von einer weiteren Zusammenarbeit mit der Quickticket GmbH absehen kann. Quickticket GmbH | Körösistraße 61g/2 | AT-8010 Graz Seite 1/2 AGB
3.2 Nach weiterbestehender Nutzung der Software gilt der Vertrag für eine unbestimmte Dauer, zumindest jedoch der Mindestvertragslaufzeit von 4 Monaten unter der festgelegten monatlichen Gebühr.
3.3 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird die Bestellung stillschweigend auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern sie nicht von einer der Parteien gekündigt wird.
4. Gebühren, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die zu entrichtende Gebühr durch den Kunden richtet sich nach seiner individuellen Organisationsstruktur (Anzahl Wartelisten, Terminkalender, Ärzte oder Patienten).
4.2 Der Quickticket GmbH steht es frei, die Preise für die Softwarelösung zu ändern. Die Änderungen der Gebühren gelten für alle Verträge, insbesondere für solche, die noch nicht abgeschlossen sind. Die Quickticket GmbH informiert den Bestandskunden vorab mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten der neuen Preise.
4.3 Lehnt der Kunde die Erhöhung der Gebühren für die Dienstleistungen ab, so kann er den Vertrag gekündigt werden.
5. Abrechnung der Dienstleistung
5.1 Die Quickticket GmbH sendet dem Kunden eine Dauerrechnung per E-Mail. Der Kunde kann eine Rechnung in Papierform anfordern, wobei ihm die angemessenen Kosten dafür in Rechnung gestellt werden.
5.2 Die vom Kunden zu zahlenden Gebühren werden dem Kunden monatlich in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der 2-wöchigen Testphase.
5.3 Im Falle einer Streitigkeit über die vom Kunden geschuldeten Beträge, können diese weiterhin von der Quickticket GmbH eingefordert werden.
5.4 Der Kunde hat ab dem Ausstellungsdatum der Dauerrechnung einen Monat Zeit, um die Rechnung per Einschreiben mit Empfangsbestätigung anzufechten. Nach Ablauf dieser Frist gilt diese Rechnung als endgültig vom Kunden akzeptiert.
5.5 Die monatliche Gebühr ist in Euro per Lastschrift vom Bankkonto des Kunden, andernfalls per Überweisung, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, zahlbar.
5.6 Eine vorzeitige Zahlung von Rechnungen berechtigt nicht zu einem Skontoabzug.
5.7 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so werden die gesetzlichen Verzugszinsen sowie eine Pauschale in Höhe von 40,- € fällig.
6. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
6.1 Die Quickticket GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
6.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Quickticket GmbH wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.