AGB

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Die Quickticket GmbH, mit Sitz Körösistraße 61g/2, 8010 Graz, eingetragen im Firmenbuch unter der Nummer FN 563040 A, erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 

Die Leistungen der Quickticket GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Ein Vertragsverhältnis mit Patienten oder sonstigen Verbrauchern kommt nicht zustande. 

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Quickticket GmbH in Graz, Österreich, unabhängig vom Standort des Hosting-Rechenzentrums sowie vom Standort des Kunden. 

Gerichtsstand ist, sofern rechtlich zulässig und gesondert vereinbart, das für den Sitz der Quickticket GmbH in Graz sachlich und örtlich zuständige Gericht.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Quickticket GmbH und dem Kunden, sofern sie dem Kunden vor Vertragsschluss in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt wurden und der Kunde die Leistungen der Quickticket GmbH in Anspruch nimmt.

Als Kunden gelten alle natürlichen oder juristischen Personen, die die Dienstleistungen der Quickticket GmbH für Zwecke ihrer beruflichen Tätigkeit abonnieren.

1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen, sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Quickticket GmbH schriftlich bestätigt werden.

1.4 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Quickticket GmbH ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Quickticket GmbH bedarf es nicht.

1.5 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Ist eine Bestimmung in diesem Sinne ungültig, so gilt jene rechtsgültige Vereinbarung zwischen den Parteien als abgeschlossen, welche der ungültigen Bestimmung des Vertrages wirtschaftlich gesehen am ehesten entspricht.

1.7 Die Angebote der Quickticket GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

2. Leistungen von Quickticket

2.1 Die Quickticket GmbH bietet die gleichnamige, online zugängliche Softwarelösung Quickticket an, die es dem Kunden ermöglicht, seine Patientenaufnahme, Wartelisten und Terminkalender zu verwalten. Des Weiteren ermöglicht diese Softwarelösung, dass Dritte Tickets online ziehen oder Termine vereinbaren können.

2.2. Die Quickticket GmbH stellt dafür die notwendigen Mittel für das reibungslose Funktionieren der Software zur Verfügung und ergreift die notwendigen Maßnahmen, um die Kontinuität und Qualität zu gewährleisten. Das Leistungsangebot der Quickticket GmbH beschränkt sich auf die Inbetriebnahme, Bereitstellung und das Hosting der Softwarelösung.

2.3 Die Softwarelösung wird im Abonnement angeboten, das bedeutet, dass der Kunde nach Ablauf der Testphase eine regelmäßige Gebühr zu entrichten hat, um das Nutzungsrecht aufrechtzuerhalten.

2.4 Eine Nutzung der Software, nach Ablauf der Testphase und ohne Bezahlung der monatlichen Gebühr, ist ohne Zustimmung der Quickticket GmbH dem potenziellen Kunden nicht gestattet.

2.5 Die vom Kunden genutzte Softwarelösung umfasst während der Dauer des aufrechten Vertragsverhältnisses standardgemäße Sicherheits- und Funktionsupdates, die für alle Kunden allgemein zur Verfügung gestellt werden.

2.6 Erweiterter Support oder diverse Wartungstätigkeiten können zusätzlich vom Kunden bei der Quickticket GmbH gegen zusätzliche Gebühren gebucht werden.

3. Vertragsdauer

3.1 Der Vertrag zwischen der Quickticket GmbH und dem Kunden beginnt mit der Registrierung auf der Website unter quickticket.io. Ab diesem Zeitpunkt wird dem Kunden eine 14-tägige Testphase zur Verfügung gestellt.

Während dieser Testphase kann der Kunde bis zum letzten Tag der Testphase ohne Angabe von Gründen von einer weiteren Zusammenarbeit absehen, indem er dies per E-Mail an vertrieb@quickticket.io mitteilt.

3.2 Nach weiterbestehender Nutzung der Software nach Ablauf der Testphase gilt der Vertrag zunächst für eine Mindestvertragslaufzeit von 4 Monaten zu der vereinbarten monatlichen Gebühr.

3.3 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt wird.

4. Gebühren, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die zu entrichtende Gebühr durch den Kunden richtet sich nach seiner individuellen Organisationsstruktur (Anzahl Wartelisten, Terminkalender, Ärzte oder Patienten).

4.2 Die Quickticket GmbH ist berechtigt, die Gebühren für die Softwarelösung anzupassen, sofern sachliche Gründe hierfür vorliegen, insbesondere bei:

  •       einer Erweiterung oder Anpassung des Leistungsumfangs,
  •       gestiegenen Betriebs-, Infrastruktur- oder Personalkosten,
  •       technischen oder rechtlichen Änderungen, die eine Anpassung der Leistung erforderlich machen.

Die Quickticket GmbH informiert den Kunden über eine Gebührenerhöhung abhängig von der bisherigen monatlichen Lizenzgebühr wie folgt:

  •       bei einer monatlichen Lizenzgebühr von bis zu EUR 500 mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten,
  •       bei einer monatlichen Lizenzgebühr von über EUR 500 mindestens 3 Monate vor Inkrafttreten.

4.3 Lehnt der Kunde die mitgeteilte Gebührenerhöhung ab, ist er berechtigt, den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Gebührenerhöhung zu kündigen. In diesem Fall ist auch die Quickticket GmbH berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Gebührenerhöhung aufzulösen.

5. Abrechnung der Dienstleistung

5.1 Die Quickticket GmbH sendet monatlich dem Kunden eine Rechnung per E-Mail, auf die vom Kunden bekanntgegebene E-Mailadresse. Der Kunde kann eine Rechnung in Papierform anfordern, wobei ihm die angemessenen Kosten dafür in Rechnung gestellt werden.

5.2 Die vom Kunden zu zahlenden Gebühren werden dem Kunden monatlich in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der 2-wöchigen Testphase.

5.3 Im Falle einer Streitigkeit über die vom Kunden geschuldeten Beträge, können diese weiterhin von der Quickticket GmbH eingefordert werden.

5.4 Der Kunde hat ab dem Ausstellungsdatum der Dauerrechnung einen Monat Zeit, um die Rechnung schriftlich (z. B. per E-Mail) anzufechten. Nach Ablauf dieser Frist gilt diese Rechnung als endgültig vom Kunden akzeptiert.

5.5 Die monatliche Gebühr ist in Euro per per Überweisung, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, zahlbar.

5.6 Eine vorzeitige Zahlung von Rechnungen berechtigt nicht zu einem Skontoabzug.

5.7 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so werden die gesetzlichen Verzugszinsen sowie eine Pauschale in Höhe von EUR 40,– fällig. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Quickticket GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Zahlungen des Kunden werden ungeachtet einer etwaigen Widmung stets auf die älteste offene Forderung angerechnet.

6. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

6.1 Die Quickticket GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

6.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Quickticket GmbH wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

7. Software-Rechte, Nutzungsrecht

7.1. Der Kunde kann die von der Quickticket GmbH zur Verfügung gestellte Software für die Dauer des Vertragsverhältnisses nutzen. Die Software Quickticket bleibt Eigentum der Quickticket GmbH. Die zur Verfügung gestellte Software Quickticket ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke im Rahmen eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Die Software darf vom Kunden weder geändert, angepasst, übersetzt noch vervielfältigt werden. Die Nutzungsrechte sind nicht ausschließlich und nicht übertragbar.

7.2. Die Gewährleistung und Haftung der Quickticket GmbH ist auf reproduzierbare Mängel der Programm-Funktionen beschränkt.

8. Haftung

8.1 Die Haftung der Quickticket GmbH richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Quickticket GmbH haftet insbesondere nicht für Schäden, die aus Störungen des Internetverkehrs, aus technischen Ausfällen, aus Serverunterbrechungen, aus Cyberangriffen oder aus unbefugten Zugriffen Dritter auf Daten entstehen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Quickticket GmbH beruhen.

8.2 Die Quickticket GmbH haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, wenn der Quickticket GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch den Kunden nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, sowie der Ersatz von jeglichen Folgeschäden und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten oder von jeglichen Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind gänzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche aus Gewährleistung und mittelbaren Schäden.

8.3 Die Quickticket GmbH haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde die Software nicht vertragsgemäß, zweckwidrig oder entgegen den vorgesehenen Nutzungshinweisen einsetzt.

Insbesondere besteht keine Haftung, wenn der Kunde Sondierungsfragen vor der Ziehung der Wartenummer oder sonstige Abfragen so gestaltet oder verwendet, dass daraus medizinische Schlussfolgerungen gezogen werden oder gezogen werden könnten.

8.4 Quickticket ist kein Medizinprodukt, kein Diagnosesystem und kein medizinisches Entscheidungs- oder Triageinstrument. Die Software dient ausschließlich der organisatorischen Patientenlogistik, insbesondere der Strukturierung von Wartelisten, Terminabfolgen und der Anzeige unverbindlicher Wartezeitprognosen. Die Verantwortung für die Auswahl, den Inhalt, die Formulierung, die Interpretation
und die medizinische Bewertung von durch den Kunden eingesetzten Fragen liegt ausschließlich beim Kunden.

8.5  Die Quickticket GmbH überprüft die hinterlegten Sondierungsfrage des Kunden nicht, bewertet keine Antworten medizinisch, trifft keine medizinischen Entscheidungen auf Basis dieser Angaben. Eine Haftung der Quickticket GmbH für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Interpretation von durch Patienten gemachten Angaben sowie für daraus abgeleitete organisatorische oder zeitliche Abläufe ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die Quickticket GmbH keinerlei Haftung, wenn Patienten medizinisch relevante Zustände angeben oder verneinen und darauf basierend organisatorische Wartezeiten angezeigt werden.

8.6  Die Haftung der Quickticket GmbH ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe auf maximal 6 Monatsentgelte des betroffenen Kunden pro Schadensfall begrenzt. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Zwingende gesetzliche Haftungen, insbesondere für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

9. Gewährleistung

9.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde, 12 Monate ab Übergabe an den Kunden.

9.2. Rügepflicht: Der Kunde hat die Funktionsfähigkeit der Software unverzüglich und sorgfältig zu überprüfen. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen (reproduzierbarer Mangel ist ein Begriff aus dem „Software-, Internetrecht“ und meint die Möglichkeit den Mangel auch mittels der Software-Daten erkennen zu können) Im Zuge der Überprüfung entdeckte Mängel sind binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche schriftlich per eingeschriebenen Brief zu rügen. Dies gilt nicht nur für offensichtliche Mängel, sondern auch für jene, die bei zumutbarer Sorgfalt erkannt hätten werden können sowie für Falschlieferungen und Lieferungen einer fehlerhaften Menge. Die Mängelrüge hat zu ihrer Gültigkeit jedenfalls eine konkrete Mängelbeschreibung zu enthalten. Im Falle von versteckten Mängeln, deren Vorliegen der Kunde zu beweisen hat, hat eine Rüge unter einer Ausschlussfrist von einer Woche ab Bekanntwerden zu erfolgen. Betreffend die Formgültigkeit gelten die vorstehenden Ausführungen.

Bei nicht zeit- oder formgültiger Rüge verliert der Kunde sämtliche Ansprüche, insbesondere solche aus Gewährleistung, Schadensersatz und Irrtum.

9.3 Keine Gewährleistung für bestimmte Schäden: Die Quickticket GmbH übernimmt insbesondere keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf Änderungen am Vertragsgegenstand durch den Kunden selbst oder durch Dritte, unter anderem durch unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installationsbedingungen) oder Ähnliches zurückzuführen sind.

Diese gilt insbesondere auch, wenn sich die Prozessdaten durch- seitens des Kunden oder Dritter- unsachgemäß ausgeführten Änderungen derartig ändern, dass die softwarespezifischen Leistungsmerkmale nicht mehr eingehalten werden können. Ebenfalls trifft die Quickticket GmbH keinerlei wie auch immer geartete Haftung für jene Mängel bzw. Schäden, die aufgrund vom Auftraggeber vorgegebener Angaben entstehen.

10. Datenschutzerklärung

10.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

10.2 Soweit die Quickticket GmbH im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt diese Verarbeitung auf Grundlage einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

10.3 Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Software Quickticket sind in der Datenschutzerklärung für die Software auf unserer Website abrufbar unter: https://quickticket.io/datenschutz/

10.4 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Besuch der Website der Quickticket GmbH finden sich in der Datenschutzerklärung für die Website unter: https://quickticket.io/datenschutz/

10.5 Die jeweils aktuelle Fassung der Datenschutzerklärungen ist unter den genannten Links abrufbar.

11. Schlussbestimmungen

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Quickticket GmbH ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Internationalen Verweisnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendungen.